Richtlinien für Vogelbörsen
Folgende Verbände haben an den Börsenrichtlinien
mitgearbeitet und setzen diese um:
AZ | - | Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V. |
DKB | - | Deutscher Kanarienzüchterbund e.V. |
VZE | - | Vereinigung der Ziergeflügel und Exotenzüchter e.V. |
VdW | - | Verband Deutscher Waldvogelpfleger und Vogelschützer e.V. |
WVP | - | Bund Deutscher Waldvogelpfleger e.V. |
DSV | - | Deutscher Standart-Wellensittich-Verband e.V. |
GTO | - | Gesellschaft für Tropenornithologie e.V. |
Definition:
Vogelmärkte: Sind Veranstaltungen, welche ausschließlich
dem Feilbieten von Vögeln vorbehalten sind.
Vogelbörsen: Sind Veranstaltungen, bei welchen Vögel in
Zusammenhang mit einer Bewertungs- oder
Rahmenschau feilgeboten werden.
-
Vogelmärkte dürfen nur an einem Tag abgehalten werden.
Bei Vogelbörsen, die im Rahmen einer Ausstellung abgehalten
werden, dürfen die unter Ausstellungsbedingungen gezeigten
Vögel maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsendiert
werden. Vogelbörsen und Vogelausstellungen dürfen
grundsätzlich nur in getrennten und nicht miteinander
verbundenen Räumlichkeiten abgehalten werden.
-
Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur in geschlossenen,
klimatisierten Räumen stattfinden. Im Ausstellungsbereich
darf nicht geraucht werden.
-
Es ist ein ausreichender Abstand zwischen den
Käfigreihen und den Besuchern sicherzustellen.
-
Eine Einrichtung, die ein Entweichen der Vögel bei dem
Herausfangen verhindert, ist zu empfehlen (z.B. eine
Schleuse).
-
Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel
sind vom Anbieter auszuschließen.
-
Die seuchenhygienischen und sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen, (WA, BArtSchV, BNatSchg, etc.) sind
einzuhalten.
-
Es dürfen nur gezüchtete und geschlossen beringte
Vögel angeboten werden, um das Feilbieten von Wildimporten
auszuschließen. Das Anbieten eingewöhnter Wildfänge kann
nur durch eine Ausnahmegenehmigung der Börsenleitung
erteilt werden.
-
Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt
werden (ca. 70 - 80 cm). Sie müssen in einem sauberen
Zustand sein. Verschmutzte Käfige sind von der
Vogelbörse/Vogelmarkt auszuschließen.
-
Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber sein und
so angebracht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt
werden können. Eine Wasserstelle (z.B. Wasserleitung,
Behälter mit frischen Wasser) muß im Ausstellungsraum
vorhanden sein.
-
Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in
einem Käfig untergebracht werden - möglichst Vögel der
gleichen Art und Rasse.
-
Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig
untergebracht werden, daß mindestens ein Drittel der
Sitzstangenfläche und bei Bodenvögeln - z.B. Wachteln und
Tauben - die halbe Bodenfläche freibleiben.
-
Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende
Sitzstangen enthalten - Ausnahme nur bei Bodenvögeln.
-
Die Käfige müssen so groß sein, daß sich die Vögel
darin ungehindert bewegen können.
-
Die Käfige müssen so gestaltet sein, daß Verletzungen
der Vögel auszuschliessen sind. Die Verwendung von
Ausstellungskäfigen wäre von Vorteil.
BNA aktuell 1/98
Begrüßung, Termine,
Anzeigen, Impressum,
Inhaltsverzeichnis Aquarium BBS