Erarbeitet von der "Arbeitsgemeinschaft Aquaristik im BNA" unter Federführung des VDA - Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. in Zusammenarbeit mit:
DCG | - | Deutsche Cichlidengesellschaft e.V. |
DKG | - | Deutsche Killifisch Gemeinschaft e.V. |
DGLZ | - | Deutsche Gesellschaft für Lebendgebärende Zahnkarpfen e.V. |
DZG | - | Diskus Züchter Gemeinschaft |
BSSW-VDA | - | Arbeitskreis Barben, Salmler, Schmerlen, Welse |
IRG | - | Internationale Gesellschaft für Regenbogenfische e.V. |
AKZ | - | Arbeistkreis Zwergcichliden im VDA |
AKL | - | Arbeitskreis Labyrinthfische im VDA |
sowie unter Mitwirkung der | ||
IGL | - | Internationale Gemeinschaft für Labyrinthfische |
Die Arbeitsgemeinschaft Aquaristik im BNA hat die folgenden Rahmenrichtlinien für die eigenen Durchführungsbestimmungen der beteiligten Vereine und Zweckvereinigungen beschlossen:
Die Börsenordnung gilt für alle Aquarien- und Reptilienbörsen, die von Vereinen und Zweckvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft Aquaristik im BNA ausgerichtet werden. Die Vereine und Zweckvereinigungen können diese Börsenordnung durch eigene Durchführungsbestimmungen ergänzen. Diese Ergänzungen dürfen jedoch nicht den in dieser Börsenordnung getroffenen Regelungen zuwiderlaufen.
Die Börsen dienen grundsätzlich keinen erwerbsmässigen Zwecken. Auf ihnen dürfen nur Tiere und Pflanzen sowie deren Eier und Samen angeboten werden, wenn sie aus eigener Nachzucht oder aus eigenem längeren Bestand stammen, und ihre Haltung oder der Handel mit ihnen nach der Tier-, Arten- und Naturschutzgesetzgebung nicht verboten ist.
Nicht erlaubt ist das Anbieten von Tieren, Pflanzen, Futter und Zubehör, die speziell für den Verkauf erworben wurden.
Folgende Bestimmungen sind aus tierschutzrechtlichen Gründen unabdingbar und zu beachten:
Im Übrigen sind alle zum Schutz der Tiere und Pflanzen ergangen und noch ergehenden Vorschriften zu beachten.
Die Behältnisse sind mit Schildern zu versehen, aus denen hervorgeht:
Vom Anbieter wird erwartet, daß er den Kauf- oder Tauschinteressenten über die Pflegebedingungen der erworbenen Tiere und Pflanzen berät.
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes und der Einhaltung der Börsenordnung einschließlich dazu ergangener ergänzender Durchführungsbestimmungen ist ein Verantwortlicher zu bestimmen.
Der Verantwortliche ist gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Er kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Börsenordnung und die dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen Anbieter und Besucher von der Börse ausschließen.
Desweiteren sind die Bedingungen für die Durchführung von Reptilienbörsen im Rahmen der Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, der vom BML eingesetzten Sachverständigengruppe "Tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren" vom 10. Januar 1997 zu beachten (siehe Börsenrichtlinien "Reptilien").
BNA aktuell 1/98
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