Börsenrichtlinien für Reptilien
Folgende Verbände haben an den Börsenrichtlinien
mitgearbeitet und setzen diese um:
DGHT | - | Deutsche Gesellschaft für
Herpetologie und Terrarienkunde e.V. |
VDA | - | Verband Deutscher Vereine für
Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (VDA) |
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Bedingungen für die Durchführung von Reptilienbörsen
Das Anbieten von Reptilien außerhalb von Zoofachgeschäften
ist nur im Rahmen von organisierten Reptilienbörsen zu
akzeptieren. Sie werden als Forum für einen direkten
Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilienzüchtern und
interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten
durchgeführt. Sie sind als unmittelbarer Austausch von
Tieren und Informationen zwischen den Züchtern und
zwischen Züchtern und Einsteigern in die Reptilienhaltung
gedacht.
Zielsetzung dieser Reptilienbörsen ist, den Massenimport
von Wildtieren einzudämmen und zu selbsterhaltenden
Populationen in menschlicher Obhut beizutragen.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
-
Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise
Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren sind
thermostabile Behälter, z.B. Kühlboxen, Styroporboxen o.
ä., zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese
Behältnisse durch Wärmeakkus oder -flaschen zu
temperieren. Die Dauer von Reptilienbörsen ist auf maximal
10 Stunden zu beschränken.
-
Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar
auszulegen:
- deutscher Name,
- wissenschaftlicher Name,
- Herkunft: Nachzucht/Wildfang,
- Geschlecht: 1,0/0,1/0,0,1
- Schutzstatus: WA I; WA II; BArtSchV o. ä.
-
Die Behältnisse müssen folgenden Mindestanforderungen
entsprechen:
- ausreichende Lüftung
- geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von
Ausscheidungen,
- Die Größe des Behälters muß ein problemloses
Wenden ermöglichen. Als Faustregel bei Echsen gilt -
mindestens 1,5 fache Kopf-Rumpf-Länge -.
- die Betrachtung der Tiere soll nur von einer Seite
oder von oben möglich sein,
- jedes Tier ist einzeln unterzubringen; das gilt auch,
wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe
abgegeben werden sollen.
-
In Räumen, in denen Tiere angeboten werden, ist das
Rauchen zu verbieten und Zugluft zu vermeiden. Es muß für
angemessene Temperatur gesorgt werden.
-
Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere
mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
-
Das Ausstellen von Gifttieren, die für den Menschen
gefährlich sind, soll im Rahmen von Reptilienbörsen in der
Regel unterbleiben; ggf. sind solche Tiere in einem
gesondertem Raum, einzeln, in verschlossenen Behältern,
anzubieten.
-
Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist
ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Besitzers
gestattet, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.
-
Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter
Behälter ist tierschutzwidrig.
-
Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder
von einer von ihm damit beauftragten Person zu
beaufsichtigen.
-
Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, die
Verletzungen verursachen können oder für das Tier
schmerzhaft sind, sollen in der Regel nicht erfolgen bzw.
sind auf ein Minimum beschränken.
BNA aktuell 1/98
Die Rahmenrichtlinien für Aquarien-
und Terrarienbörsen bilden hierzu die Grundlage.
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