Börsenrichtlinien für Reptilien

Delphin

Folgende Verbände haben an den Börsenrichtlinien mitgearbeitet und setzen diese um:

DGHT-Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V.
VDA-Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (VDA)

Bedingungen für die Durchführung von Reptilienbörsen

Das Anbieten von Reptilien außerhalb von Zoofachgeschäften ist nur im Rahmen von organisierten Reptilienbörsen zu akzeptieren. Sie werden als Forum für einen direkten Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilienzüchtern und interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten durchgeführt. Sie sind als unmittelbarer Austausch von Tieren und Informationen zwischen den Züchtern und zwischen Züchtern und Einsteigern in die Reptilienhaltung gedacht.

Zielsetzung dieser Reptilienbörsen ist, den Massenimport von Wildtieren einzudämmen und zu selbsterhaltenden Populationen in menschlicher Obhut beizutragen.


Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  1. Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren sind thermostabile Behälter, z.B. Kühlboxen, Styroporboxen o. ä., zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese Behältnisse durch Wärmeakkus oder -flaschen zu temperieren. Die Dauer von Reptilienbörsen ist auf maximal 10 Stunden zu beschränken.

  2. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar auszulegen:
    1. deutscher Name,
    2. wissenschaftlicher Name,
    3. Herkunft: Nachzucht/Wildfang,
    4. Geschlecht: 1,0/0,1/0,0,1
    5. Schutzstatus: WA I; WA II; BArtSchV o. ä.


  3. Die Behältnisse müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
    1. ausreichende Lüftung
    2. geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von Ausscheidungen,
    3. Die Größe des Behälters muß ein problemloses Wenden ermöglichen. Als Faustregel bei Echsen gilt - mindestens 1,5 fache Kopf-Rumpf-Länge -.
    4. die Betrachtung der Tiere soll nur von einer Seite oder von oben möglich sein,
    5. jedes Tier ist einzeln unterzubringen; das gilt auch, wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe abgegeben werden sollen.


  4. In Räumen, in denen Tiere angeboten werden, ist das Rauchen zu verbieten und Zugluft zu vermeiden. Es muß für angemessene Temperatur gesorgt werden.

  5. Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

  6. Das Ausstellen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, soll im Rahmen von Reptilienbörsen in der Regel unterbleiben; ggf. sind solche Tiere in einem gesondertem Raum, einzeln, in verschlossenen Behältern, anzubieten.

  7. Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Besitzers gestattet, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.

  8. Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter Behälter ist tierschutzwidrig.

  9. Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten Person zu beaufsichtigen.

  10. Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, die Verletzungen verursachen können oder für das Tier schmerzhaft sind, sollen in der Regel nicht erfolgen bzw. sind auf ein Minimum beschränken.

BNA aktuell 1/98

Die Rahmenrichtlinien für Aquarien- und Terrarienbörsen bilden hierzu die Grundlage.


Wald
Copyright mvelt Aquarium BBS Letzte Änderung 29.3.99

Begrüßung, Termine, Anzeigen, Impressum, Inhaltsverzeichnis Aquarium BBS